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EUROPÄISCHES SEGEL-INFORMATIONSSYSTEM

Flaggenführung und -ettikette
auf Schiffen

Flaggenmast   Flaggenalphabet   Flaggenführung des Startschiffs, doc-File   Flaggenführung und -etikette   Piratenflagge Jolly Roger  


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Beflaggung eines Handelsschiffs

Das Bild verdeutlicht, an welcher Stelle eines Handelsschiffs welche Flaggen oder Fahnen wehen können. Das oben dargestellte Handelsschiff hat als Signalflagge im Moment den "Blauen Peter" gesetzt. Das ist die Flagge P (Peter) des internationalen Flaggenalphabets; und wird gehisst, wenn das Schiff innerhalb von 24 Stunden in See geht. Gastlandflagge wurde hier keine gesetzt. (von Flaggenlexikon.de)

Jedes Schiff vertritt die Flagge, die es fährt. Es ist so zu führen, dass es das Ansehen seiner Flagge und damit seines Landes oder Verbandes nicht schädigt. Der Stander eines Segelclubs verpflichtet ebenfalls.

Flaggen und Stander müssen in einwandfreiem Zustand sein. Alle Flaggen am Flaggenstock und unter der Saling müssen bis dicht an den Flaggenknopf bzw. bis dicht unter die Saling vorgeheißt sein. Flaggleinen dürfen keine Lose haben. Außer den nachstehend aufgeführten Flaggen und Standern sollen keine anderen Flaggen und Stander ständig gefahren werden.

Auf See sollen grundsätzlich keine Flaggen unter der Saling gefahren werden, um eine Verwechselung mit Flaggensignalen zu vermeiden.

Flaggen sollen bei einem Seitenverhältnis 6 : 10 eine der Yacht angemessene Größe haben.



Dienstflagge der deutschen Seestreitkräfte
Dienstflagge der deutschen Seestreitkräfte
(Bild: ) Großbild klick!
Bundesflagge

Jede in Dienst gestellte Segel- und Motoryacht führt auf den Seeschiffahrtsstraßen, in Küstengewässern, auf See und im Ausland die Nationalflagge. Die Nationalflagge ist die Bundesflagge.
Im Hafen, vor Anker und in Fahrt wird die Flagge am Flaggenstock, möglichst in der Mitte des Hecks, gesetzt. Der Flaggenstock soll etwa 40 Grad nach achtern geneigt sein, damit die Flagge auch bei Windstille klarfällt und erkennbar ist. Am Flaggenstock darf nur die Nationalflagge gefahren werden. Unter Segel kann die Flagge auch an der Gaffel oder bei Hochtakelung am Großsegel-Achterliek an einer Flaggenleine gefahren werden.

Auf einem mehrmastigen Fahrzeug wird die Flagge in Fahrt im Topp des hinteren Mastes gefahren, im Hafen oder vor Anker wird sie als Heckflagge gesetzt. Die Hafenflagge soll grundsätzlich größer sein

Flagge der deutschen Handelsmarine
nn)  Großbild klick!
als die Seeflagge.
Die Nationalflagge darf nicht - wie oft üblich - am Achterstag gefahren werden.

Eine gecharterte Yacht führt grundsätzlich die Nationalflagge ihres Eigners. Lediglich in den Fällen, in denen der deutsche Charterer die Eigenschaft als Ausrüster im handelsrechtlichen Sinne (für das einem ausländischen Eigner gehörende Schiff) erwirbt, kann ihm auf Antrag vom Bundesminister für Verkehr die Befugnis verliehen werden, für eine bestimmte Zeit die Bundesflagge zu führen. Für Sportboote ist diese Voraussetzung in der Regel gegeben, wenn der Chartervertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

Bei Charterbooten im Ausland dürfen Charterer deutscher Staatsangehörigkeit im Ausnahmefall die Nationalflagge an Stelle der KA- bzw. DSV-Flagge unter der Backbordsaling fahren, wenn die politische Situation des Gastlandes dies zweckdienlich erscheinen läßt.



Die Verbandsflagge

Die Verbandsflagge, also beispielsweise die Flagge der Kreuzer-Abteilung des DSV weht an Bord nur am Tage und nur in Verbindung mit der Bundesflagge. Sie wird im Hafen, vor Anker und beim Anlaufen eines Hafens unter der Steuerbordsaling gesetzt, im Ausland dagegen unter der Backbordsaling; ein gültiger Jahres-Mitgliedsausweis des Verbandes muß an Bord sein.



Falsch: Gastflagge auf Halbmast (Bild: nn)   Großbild klick! Gastflagge

Bei Einfahrt in den Hafen eines Gastlandes setzen Yachten nur die Flagge des Gastlandes unter der Steuerbordsaling nicht jedoch die Flaggen zuvor besuchter Länder.

Von einer Auslandsfahrt heimkehrende Yachten können im deutschen Hoheitsgebiet die Flaggen der besuchten Länder in der Reihenfolge des deutschen Alphabets und in gleicher Größe untereinander nur am Tage der Heimkehr und beim jährlichen Absegeln unter der Steuerbordsaling zeigen.

Manfred Heuschkel schreibt: "Die Gastlandflagge wird (unter die Saling) ganz vorgeheißt! Leider wird sie vielfach ... nur "auf Halbmast" (oder falsch herum) gesetzt. Die Leute gucken immer ganz

Richtig: Gastlandflagge ganz geheißt
(Bild: Leineabstiegsschleuse)
verständnislos, wenn ich sie frage, wer gestorben ist."





Stander

Jede in Dienst gestellte Yacht muß den Stander eines der Vereine führen, bei dem sie eingetragen ist, auch wenn sie keine ständige Besatzung hat.

Der Stander wird im Großtopp gefahren, er weht bei Tag und Nacht. Kann der klassi-sche Standerstock nicht gesetzt werden, ist eine zweckdienliche Hilfskonstruktion zu wählen. Nur wenn auch dies nicht möglich ist, kann der Stander an oberster Stelle unter der Backbordsaling gefahren werden. Es darf jedenfalls nur ein Stander gesetzt werden. Eine Yacht, die bei mehreren Vereinen eingetragen ist, führt im allgemeinen den Stander des Vereins, dem sich der Eigner hauptsächlich angehörig fühlt; im Hafenbereich den heimischen Stander, in fremden Häfen den Stander des ältesten ortsan-sässigen Vereins, dem der Eigner angehört.

Der Stander am Flaggenmast eines Vereins weht vom Ansegeln bis zum Absegeln Tag und Nacht.

Sonstige Flaggen

Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen von Flaggen und Stander zu beachten. Das Führen einer Eignerflagge ist nicht mehr üblich.



Signalflaggen

Signalflaggen nach dem Internationalen Signalbuch dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn der Signalaustausch beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Die Größe der Signalflaggen ist so zu wählen, daß sie auch aus größerer Entfernung erkennbar sind.



Flaggengruß

Der Flaggengruß ist nach wie vor bei vielen seefahrenden Nationen gebräuchlich. Besonders in Großbritannien und in den skandinavischen Ländern wird darauf Wert gelegt.

Der Flaggengruß ist freiwillig, die Erwiderung eines Grußes jedoch Pflicht. Yachten können sich untereinander durch einmaliges "Dippen" der Flagge, oder, falls dieses wegen zu kurzen Flaggenstocks nicht möglich ist, durch Senken des Flaggenstocks mit der Flagge grüßen.

Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge halb nieder und heißt sie wieder vor, wenn die andere Yacht die Flagge niedergeholt hat.

Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt; dabei wird die eigene Flagge erst dann wieder geheißt, wenn das Kriegsschiff dies bereits getan hat.

Beim Begegnen einer Flottille von Kriegsschiffen oder Yachten grüßt man nur das durch den Führungsstander gekennzeichnete Schiff.



Flaggenparade
Das Zeremoniell der Flaggenparade ist nach wie vor internationaler Brauch.

Als Flaggenzeit versteht man die Zeit, während der alle Flaggen wehen. Und zwar:

Vom 1. Mai bis 30. September von 8.00Uhr, in den übrigen Monaten von 9.00 Uhr, bis Sonnenuntergang, spätestens jedoch bis 21.00 Uhr.
Die Zeiten des Vorheißens und Niederholens geben ein im Hafen oder vor Anker liegendes Kriegsschiff die größte Yacht oder der Flaggenmast des ortsansässigen Vereins an. Jede deutsche Yacht ist verpflichtet, in einem fremden Hafen sich den Gepflogenheiten des Gastgebers anzupassen. Wird eine Flaggenparade durchgeführt, hat sie sich daran zu beteiligen.

Die Flaggenparade soll möglichst gleichzeitig mit den anderen Schiffen und Yachten durchgeführt werden und betrifft alle Flaggen. Eine Yacht, die im fremden Hafen vor-aussichtlich zur Zeit der abendlichen Flaggenparade kein Mitglied der Besatzung an Bord hat, holt vorher alle Flaggen ein.

Versäumnisse bei der Flaggenparade gelten als Mißachtung der am Platz wehenden Nationalflagge.

Das Wehenlassen der Flaggen über Nacht im Hafen gilt als Zeichen grober Nachlässigkeit. Auf See kann die Nationale nachts oder bei schlechtem Wetter niedergeholt werden, jedoch nicht in Grenzgewässern. Im übrigen wird sie gesetzt bei der Annäherung von Kriegsschiffen und Behördenfahrzeugen.

Wird in einem Yachthafen oder an Land der Flaggenmast eines Vereins beflaggt, erfolgt das Vorheißen und Niederholen aller Flaggen möglichst gleichzeitig innerhalb der Flaggenzeit, im übrigen wie an Bord. Andernfalls soll die Bundesflagge als erste vorgeheißt werden. Dann folgen die Landes- und sonstigen Flaggen. In umgekehrter Reihenfolge werden die Flaggen niedergeholt.



Flaggengala auf einem Kriegsschiff   Großbild klick! Flaggengala

Bei festlichen Anlässen flaggen die Yachten im Hafen und vor Anker über die Toppen. Zum Ausflaggen werden ausschließlich die Signalflaggen verwendet. Sie werden vom Vorschiff über die Toppen bis zum Achterschiff gesetzt. Dabei ist die Reihenfolge: Ein Stander oder Wimpel, anschließend zwei Flaggen usw., vorgegeben.
Eine andere Regelung besagt:
Bei Festlichkeiten ist die richtige Reihenfolge der Beflaggung vom Vorschiff nach Achtern: A, B, C, 1, D, E, F, 2, G, H, I, 3, J, K, L, 4, M, N, O, 5, P, Q, R, 6, S, T, U, 7, V, W, X, 8, Y, Z, 9, Null.



Flagge wird halbmast gesetzt Trauer

Als Zeichen der Trauer wird die Flagge halbstocks gesetzt. Falls dieses nicht möglich ist, ist ein Trauerflor über der gesetzten Flagge üblich.

Im allgemeinen wird nur im Hafen oder vor Anker Trauer gezeigt, in Fahrt nur dann, wenn sich ein Toter an Bord befindet. Die Trauer dauert bis zur Beendigung der Beisetzung.

Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, daß in bestimmten Ländern das Thema Flaggenführung und Flaggengala sehr ernst genommen wird, deshalb sollten sich deutsche Yachten als Gäste den dortigen Gepflogenheiten anpassen.



Weblinks:
Nationalflaggen
Nationalflaggen in Wikipedia
Flaggenparade

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