Beim Befahren von Gewässern ist eine Gefahr nicht immer auszuschließen, z.B. Brand an Bord, unvorhergesehene Strömungsverhältnisse, plötzlich auftretende Wettereinflüsse oder auch direkte Gefährdung durch ein anderes Fahrzeug. Mit den Möglichkeiten der Seenotsignalmitteln ist es ein leichtes, andere auf sich aufmerksam zu machen, deshalb gehört es zur Sorgfaltspflicht eines jeden Seemanns, sich mit den verschiedenen Seenotsignalmitteln zu befassen, die geeigneten Hilfsmittel für sein Revier auszuwählen und diese Signale mitzuführen. Selbstverständlich gehört auch die korrekte Benutzung dazu. Der richtige Einsatz dieser Mittel im richtigen Moment kann über Leben und Tod entscheiden.
Da in Deutschland sämtliche Seenotsignalmitteln "Sprengstoffe" enthalten sind, ist der Erwerb von Seenotsignalpistolen, Signalgebern und pyrotechnischen Seenotsignalmitteln in Deutschland gesetzlich geregelt. Im folgenden werden nun diese Seenotsignalmittel vorgestellt, die gesetzlichen Grundlagen mit den Voraussetzungen für den Erwerb erläutert und deren Bedienung beschrieben.
Diese Signalmittel können ferner bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten, deshalb ist jeder Besitzer bzw. zukünftige Besitzer aufgefordert verantwortungsvoll damit umzugehen. Unter anderem sind diese "Sylvestersignale" regelmäßige Verursacher von Bränden und treiben unsere Politiker nur noch zu weiteren, nicht liberalen Gesetzten, die auch uns als Segler und Wassersportler betreffen, da unserer Hobby und unsere Sicherheit betroffen ist.
Bedeutung der Signale
pyrotechnische Seenotsignalmittel
HandfackelRauchsignal
Signalrakete der Klasse T1
Fallschirmsignalrakete der Klasse T2
Signalgeber
NicoKomet
Heckler & Koch
Seenotsignalpistole
Bedürfnis für die SeenotsignalpistoleSachkunde für die Seenotsignalpistole
Geschichte der Signalpistole
Anmerkung
Bedeutung der Signale
Signal Bedeutung Rauchsignal (rot bzw. orange) Akuter Seenotfall Rote Leuchtsignale Akuter Seenotfall Weiße Leuchtsignale Zur Ausleuchtung bei Nacht, z.B. Mann-über-Bord-Manöver Blitz-Knall-Signal Warn-Signal (z.B. vor dem Manöver des letzten Augenblicks) zurück zur Seitenübersicht
pyrotechnische Seenotsignalmittel
Die folgenden technischen Daten beziehen sich alle auf pyrotechnische Seenotsignalmittel der Firma Comet/Bremerhaven. Die technischen Daten von Seenotsignalmitteln anderer Hersteller sind meistens vergleichbar.
Ebenso können auch Rauchfackeln benutzt werden, die urspr. für einen anderen Zweck bestimmt sind. Diese Raucherzeuger haben sogar teilweise eine Brenndauer von rund 300 Sekunden. Rauchsignale sind allerdings nur tagsüber bei geringer Windstärke sinnvoll. Ist die Rauchpatrone gezündet worden, dann das Signalmittel zur Leeseite (windabgewandt) außenbords werfen.
Handfackel
Handfackel Weiß Handfackel Rot Verwendung Beleuchtungs- und Signalmittel bei Kollisionswarnung Seenotsignal für Rettungsboot und Rettungsinselnentsprechend SOLAS 83, sowie für kleinere Schiffe und Sportboote Länge 170 mm 170 mm Länge mit ausgeklapptem Griff 270 mm 270 mm Gewicht 160 g 160 g Zündung Reißzünder Reißzünder mit 2 sec Verzögerung Leuchtdauer 60 sec 60 sec Lichtstärke 2.500 Candela 15.000 Candela Bemerkung tropffrei beim Abbrand tropffrei beim Abbrand zurück zur SeitenübersichtRauchsignal
Rauchsignal Orange Rauchfackel Orange Verwendungszweck Seenotsignal für Rettungsboote entsprechend SOLAS 83. Schwimmendes Rauchsignal für Markierungszwecke Seenotsignal für Sportboote Höhe bzw. Länge 150 mm 168 mm Durchmesser 80 mm Gewicht 610 g 100 g Zündung Reißzünder Rauchdauer 4 minuten 60 sec Bemerkung Signal ist sicher auf öl- und benzinbedecktem Wasser. zurück zur SeitenübersichtSignalrakete der Klasse T1
Signalrakete Rot Verwendung Seenotsignal für Surfer und Kleinsportboote Länge 130 mm Durchmesser 20 mm Außenhülse schlagfestes Polystyrol Steighöhe 80 m Leuchtdauer 8 sec Lichtstärke 8.000 Candela zurück zur SeitenübersichtFallschirmsignalrakete der Klasse T2
Fallschirmsignalrakete Rot Verwendung Seenotsignal für Sportboote Länge 258 mm Durchmesser 32 mm Durchmesser am Griff 38 mm Gewicht 230 g Steighöhe 300 m Leuchtdauer 30 sec Lichtstärke 25.000 Candela zurück zur Seitenübersicht
Signalgeber
Das "Heckler & Koch Notsignalgerät" ist ein kleiner und handlicher Signalgeber für verschiedene Munitionsorten. Da dieses Gerät keine große Verbreitung erfahren hat, ist dieser Signalgeber nur auf Bestellung oder bei einigen wenigen Händlern sofort erhältlich.
Heckler & Koch Notsignalgerät Kaliber 19mm FHK 19 Funktionsprinzip Mehrlader, Einzelfeuer, Hahnsicherung Magazin 5 Patronen Länge 80 mm Gewicht mit gefülltem Magazin 445 g empf. Verkaufspreis incl. 1 Magazin 299,00 DM
Technische Daten Munition
Signale: Rot, Weiß und Grün
Beschreibung
Einzelstern der entsprechenden Farbe
Steighöhe
min. 65 m
Leuchtdauer
6s +-1s
Leuchtstärke
10.000 Candela
empf. Verkaufspreis für ein 5er-Pack
52,90 DM
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Komet
Die Firma Komet bietet drei verschiedene Signalgeber an. Alle drei
Kunststoffsignalgeber können verschiedene Sorten der dazugehörigen
Munition verschiessen. Der Vorteil dieser Signalgebers liegt in der Größe
und im Preis (der günstigste von allen).
Erhältlich ist Munition in den Signalfarben rot, grün, und
weiß, sowie Rauchpatronen.
Komet 150-S
Komet 150-M
Komet TM-5
Kaliber
Kal. 9/15 mm
Kal. 9/15 mm
Kal. 9/15 mm
Länge
143 mm
140 mm
145 mm
Durchmesser
24 mm
35 mm
37 mm
Gewicht
22 g
45 g
71 g
Kapazität der Abschußvorrichtung
eine Patrone
eine Patrone
fünf Patronen
integrierter wasserdichter Aufbewahrungsbehälter
nein
ja, für drei Patronen,
druckfest bis 40m
ja, für drei Patronen,
druckfest bis 40m
empf. Verkaufspreis
12,95 EURO
18,95 EURO
27,05 EURO
Signal Rot
Signal Weiß
Signal Grün
Rauchpatrone
Kaliber
Kal. 9/15 mm
Kal. 9/15 mm
Kal. 9/15 mm
Kal. 9/15 mm
Beschreibung
einzel Leuchtstern
einzel Leuchtstern
einzel Leuchtstern
ca. 15m lange Rauchfahne
Außenhülse
Leichtmetall, eloxiert
Leichtmetall, eloxiert
Leichtmetall, eloxiert
Leichtmetall, eloxiert
Leuchtdauer
5 sec
5 sec
5 sec
Steighöhe
75 m
75 m
75 m
Lichtstärke
5.000 Candela
3.000 Candela
Sichtweite Tag
2 km
2 km
2 km
Sichtweite Nacht
20 km
20 km
20 km
empf. Verkaufspreis pro Beutel
( 09 Patronen)
13,75 EURO
13,75 EURO
13,75 EURO
13,75 EURO
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Nico
Die Firma Nico bietet zwei Signalgeber an. Beide Signalgeber sind kompakt
und handlich. Der klassische Signalgber "Nicosignal" hat ein Magazin mit
einer Kapazität von sechs Patronen. Der Signalgeber "Nicosignal Handy"
hat ein Magazin mit einer Kapazität von vier Patronen und besitzt
zusätzlich eine weitere Halterung, an der ein weiteres Magazin oder
ein Stroboskoplicht angebracht werden kann. Beide Signalgeber sind weitesgehend
aus Kunststoff und damit gegen Rost unanfällig. Beide Signalgeber
nutzen die gleiche Munitionssorte, die Signale in den Farben: grün,
weiß und rot verschiessen.
Nicosignal
Nicosignal Handy
Gesamtlänge
27 cm
Durchmesser
6 cm
Gewicht mit Magazin
280 g
Kapazität des Magazins
6 Patronen
4 Patronen
Sonstiges
-
Halterung für Ersatzmagazin, Alternativ als Halterungfür eine Stroboskopleuchte zu verwenden
empfohlener Verkaufspreis
44,95 EURO
98,00 DM
Signal Rot
Leuchtdauer
6 sec
Steighöhe
80 m
Lichtstärke
10.000 cd
Sichtweite
10 km
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Recht Signalgeber Auch wenn geprüfte Signalgeber (PTB-Zeichen) mit 18 Jahren frei erworben werden koennen, sind dieses Waffen gemaeß Waffengesetz. Im Waffengesetz sind auch für diese Waffen Regelungen getroffen worden. Diese Regelungen sind:
- Erwerb ist nur Personen über 18 Jahren erlaubt.
- Signalgeber sind sicher aufzubewahren.
Das bedeutet, das z.B. der Zugriff für jugendliche verhindert werden muß! - Zum Führen der Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich
- Ein Bootsführer benötigt keinen "Kleinen Waffenschein"
Signalpistole
Handhabung einer Signalpistole:- Signalpistole öffnen
- Patrone in die Patronenkammer einführen
- Signalpistole schließen
- Signalpistole über den Kopf heben
- Pistole spannen bei fast allen Modellen
kann dieses einhändig geschehen) - Auf freies Schußfeld achten
- Abzug ziehen
Technische Daten für die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm)
Die Leistungsmerkmale der Signale ist abhängig vom Munitionstyp. Aus einer Seenotsignalpistole können Signalpatronen (Signalfarben: rot, grün oder weiß), Blitz-Knall-Patronen (Blitz und Rauch), sowie Fallschirmsignalpatronen verschossen werden. Signalpatrone Signalfarben: Rot, Grün oder Weiß Länge: 80 mm Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4) Gewicht: 55 g Außenhülse: Aluminium Steighöhe (Abschußwinkel 90 Grad) Ca. 120 m Leuchtdauer Ca. 8 Sekunden Lichtstärke Ca. 30.000 Candela Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals Blitz-Knall-Patrone Signalfarben: Abgabe eines akustischen und optischen Signals (Blitz und Rauch) Länge: 80 mm Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4) Gewicht: 55 g Außenhülse: Aluminium Steighöhe (Abschußwinkel 90 Grad) Ca. 120 m Knallstärke 170 dB, gemessen in 3m Entfernung und 1 m Höhe Fallschirmsignalpatrone Signalfarben: Rot oder Weiß Länge: 170 mm Durchmesser: 26,5 mm (Kaliber4) Gewicht: 120 g Außenhülse: Aluminium Steighöhe
(Abschußwinkel 90 Grad)
Ca. 300 m Leuchtdauer Ca. 30 Sekunden Lichtstärke (Signal Weiß) Ca. 20.000 Candela Lichtstärke (Signal Rot) Bis zu 80.000 Candela Kennzeichnung Lackabdeckung in der Farbe des Signals
Waffenrecht
Das Waffengesetz regelt in Deutschland den Erwerb von Signalwaffen. Vor dem Erwerb im Waffenhandel oder im Wassersportfachhandel muß eine Erwerbsberechtigung für eine Signalpistole und der dazugehörigen Munition beantragt werden. Diese Genehmigung erhält man bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Ordnungsämter oder Polizei, je nach Bundesland verschieden). Dort werden die im Waffengesetz verlangten Voraussetzungen geprüft, unter anderem: Bedürfnis, Zuverlässigkeit und Sachkunde. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Erwerbsberechtigung erteilt. Der Antragsteller hat nun ein Jahr Zeit eine Seenotsignalpistole zu kaufen, wird diese Signalpistole nicht innerhalb eines Jahres erworben, ist ein erneute Erteilung einer Erwerbsberechtigung mit dem gleichem Bedürfnis wie vorher ausgeschlossen. Ist die Waffe erworben worden, muß innerhalb der gesetzlichen Frist diese Waffe in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Die dazugehörige Munition kann auch nur mit behördlicher Erlaubnis erworben werden, hier werden die gleichen Voraussetzungen wie beim Erwerb der Signalpistole verlangt. Die in Deutschland verkauften Signalpistolen habe meist ein Rohr im Kaliber 4, Innendurchmesser = 26,5 mm. Nach drei Jahren wird das Bedürfnis welches zum Erwerb der Signalpistole führte, ein zweites mal geprüft.
Bedürfnis:
Das Bedürfnis beim Erwerb einer Seenotsignalpistole wird durch die zuständige Ordnungsbehörde überprüft. Ist ein Bedürfnis vorhanden, wird eine Erwerbsberechtigung erteilt. Laut Waffengesetz kann in Deutschland nur eine Waffe genehmigt werden, wenn die beantragte Waffe zur Minderung der Gefährdung geeignet ist und es keine frei erwerbbaren Utensilien gibt, die mindestens gleichwertig sind. Bundesweit legen die Ordnungsbehörden das Waffengesetz für die Erwerbsberechtigung einer Signalpistole folgendermaßen aus: Der Eigner einer hochseetüchtigen Yacht hat im Regelfall ein waffenrechtliches Beduerfnis.
Chartere haben seit dem 01.04.2003 die Möglichkeit eine Signalpistole und die dazugehörige Signalmunition zu leihen. Voraussetzung ist der Nachweis einer Charterung und ein Leihschein vom Besitzer der Signalpistole für diese Waffe. Da viele Charterschiffe keine Signalpistole an Bord haben, ist die Frage offen, ob in diesem Fall ein waffenrechtliches Beduerfnis gegeben ist. Sollte dieses bejaht werden, werden sicherlich Auflagen erteilt.
Die Sachkundeprüfung für Signalpistolen und pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden. Verschiedene Institutionen, z.B. Vereine, Wassersportschulen oder auch einige Volkshochschulen bieten Vorbereitungskurse an. Die Bestätigung über die bestandene Prüfung wird im Sportbootführerschein vermerkt, alternativ kann auch ein Pyro-Schein ausgestellt werden. Diese Sachkunde beinhaltet auch die Genehmigung für den Erwerb der pyrotechnischen Signale der Gefahrenklasse T2.
Aufbewahrung "einer" Signalpistole:
Die sichere Aufbewahrung von waffenbesitzkartenpflichtigen Waffen ist nun eindeutig geregelt. Für die haeusliche Aufbewahrung wurden einheitliche Bedingungen definiert. Eine Variante ist: Waffenschrank mit mind. der Sicherheitsstufe B und Munition getrennt in einem Stahlsicherheitsschrank. Von den vorgeschriebenen Regelungen kann in Absprache mit dem zustaendigen Ordnungsamt abgewichen werden. Auf Reisen wurde nur eine "sichere" Aufbewahrung definiert. Die Behörde kann man Zweifeln die Aufbewahrung kontrollieren. Unsichere Aufbewahrung bedeutet Unzuverlässigkeit mit der Folge des Entzuckes der WBK!
Geschichte der SeenotsignalpistoleDie Grundform unser heutigen Signalpistolen ist auf den Konstrukteur Edward Wilson Very, einen Leutnant der U.S. Navy, zurückzuführen. Dieser hat am 1. Mai 1877 ein Patent für eine Signalpistole, auf Basis einer Zentralfeuer-Patrone, die aus der damals üblichen Schrotpatrone (Lancaster-Patrone) entwickelt wurde, erhalten. Am 21. Juni 1878 wurde in Deutschland das kaiserliche Patent (Nr. 4.800) erteilt. Die Bezeichnung in der Patentbeschreibung lautet: Pistole zum Werfen von Feuerwerkskörpern. Weitere Informationen zu diesem Thema sind in den Büchern von Wolfgang Kern zu finden:
Wolfgang Kern
Deutsche Leucht- und Signalpistolen
Band I: Geschichte und Entwicklung bis 1945
Band II: Geschichte und Entwicklung ab 1945
Kreuzstr. 129
50354 Hürth
Leuchtpistolen
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Liberales Waffenrecht
Zum 01.04.2003 wurde das jetzige Waffengesetz in Kraft gesetzt, mit entsprechenden Aenderungen durch dem tragischen Vorfall in Erfurt. Bei der Novellierung wurden oft Argumente wie: "Amerikanische Verhältnisse" oder auch "Waffen gefährden die innere Sicherheit" angeführt. Um den Wahrheitsgehalt dieser und weiterer Aussagen zu prüfen können in den folgenden Links Statistiken oder auch andere Fakten entnommen werden.
Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich
Visier Waffenzeitschrift mit Informationen zum Waffenrecht
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Anmerkung
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