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Starkes Schaukeln eines Kreuzfahrtschiffs kein

Reisemangel




Mit einer Schadenersatzklage wegen angeblicher Mängel einer Karibik-Kreuzfahrt hat ein Münchner Ehepaar Schiffbruch erlitten. Das Amtsgericht München gestand den Klägern zwar eine Minderung des Reisepreises um 347 Mark zu, legte ihnen aber fast 3.500 Mark Prozesskosten auf.

Das Paar hatte während des zweiwöchigen Urlaubs akribisch eine lange Liste von Mängeln erstellt. Unter anderem wurde beklagt, dass das Schiff unnötig stark geschaukelt habe. Teppiche seien ausgefranst, Lampen defekt und der Teakholzboden mit Salz durchsetzt gewesen. In einem Hotel in Kuba seien die Liegen bereits früh morgens belegt gewesen, und die unerwartet große Zahl von «Billigtouristen» habe ein unangenehmes Flair verbreitet. Die Kläger wollten über die Hälfte des Reisepreises zurück. Das Gericht erkannte aber nur fünf Mängel an, darunter die defekte Klimaanlage und lauwarmes Essen, und veranschlagte sie mit 1.497 Mark. Weil der Veranstalter bereits vorher 1.150 Mark erstattet hatte, legen die Kläger jetzt ordentlich drauf. Das Urteil ist rechtskräftig.